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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für MYGYM St. Michael, MYGYM Tamsweg

Allgemeine Geschäftsbedingungen MYGYM

1. Leistungen

1.1. Die Mitgliedschaft im MYGYM umfasst immer folgende Pakete (Startpaket, monatliche Mitgliedschaft, jährliche Gebühr für erweiterte Trainingsleistungen) mit den folgend beschriebenen Leistungen.

1.1.1. einmaliges Startpaket: Das MYGYM Startpaket beinhaltet das Club-Booklet mit Trainings- und Ernährungsempfehlungen, sowie die Teilnahme an den Geräteeinweisungen in Kleingruppen. Zusätzlich wird ein persönlicher Welcome-Termin durchgeführt.

1.1.2. monatliche Mitgliedschaft: Das Mitglied ist zum Eintritt in den gewählten Standort und zur Nutzung der allgemeinen Fitnessgeräte (Cardio, Kraft und Functional) zu den kommunizierten Öffnungszeiten berechtigt. Nicht im monatlichen Beitrag enthalten sind zusätzliche, als solche gekennzeichnete Angebote, wie im Punkt 1.2. beschrieben (ADD-ONs), Betreuung durch Trainer, sowie Leistungen des Startpakets und erweiterten Trainingsleistungen.

1.1.3.jährliche Gebühr für erweiterte Trainingsleistungen: (früher als „jährliche Verwaltungsgebühr“ oder „jährliche Servicegebühr“ bezeichnet.)

• Homegym+ ist das Training für zuhause und unterwegs mit mehr als 1.000 on demand Trainingsprogrammen.
• Weiters steht dem Mitglied ein persönlicher Zugang zur MYGYM Trainings-App mit über 500 Videos zur Trainingsausführung, Trainingsplanung und Dokumentation zur Verfügung.
• Darüber hinaus ist das Mitglied zur Nutzung der Gasttrainingsgemeinschaft der Expertenallianz für Gesundheit in über 100 Clubs (Infos: www.expertenallianz-gesundheit.de) berechtigt.
• Club-APP zur bequemen Buchung von externen Personal-Trainern (MY-PT.com) und weiteren Clubservices im Umfang des jeweiligen Clubs.

1.2 Weiters werden, individuell wählbare, zusätzlich kostenpflichtige MYGYM Specials, genannt „Add-ONs“, angeboten. Hierzu zählen insbesondere Solarium, Massageliegen, Getränke-Abo, Shake-Abo, Gruppentrainings, Kurse, myvita Trainingsgemeinschaft, Nutzung der Sauna, elektronische Kraftgeräte, Körperanalysesysteme, individuelle Trainerbetreuung, Best-Price Abo, Kinderbetreuung oder andere vergleichbare Zusatzangebote, welche nicht das Training an den allgemeinen Fitnessgeräten gemäß Punkt 1.1.2 betreffen. Die jeweiligen Angebote können in Ihrer Verfügbarkeit je nach Standort variieren.

1.3 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

1.4 Für minderjährige Mitglieder (unter 18 Jahren) zeichnet der Erziehungsberechtigte, der zugleich bestätigt, gesetzlich zur Vertretung befugt zu sein.

2. Dauer und Kündigung

2.1 Das Vertragsverhältnis inklusive optionaler Add-ONs wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.

2.2 Kostenlose Testphase:

Beiden Vertragspartnern steht es frei, das Vertragsverhältnis sowie optionalen Add-ONs während der einmaligen, kostenlosen Testphase ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch die zur Verfügung gestellten Systeme bzw. Kündigungsbuttons aufzulösen.

Diese Auflösung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Ab diesem Tag können Leistungen nicht mehr beansprucht werden. Eventuell bereits bezahlte Gebühren und Beiträge werden dem Mitglied umgehend rückerstattet. Die kostenlose Testphase kann, egal ob bei Anmeldung im Club oder bei online Anmeldung pro Person ausnahmslos nur einmal genutzt werden.

Wird kein Storno oder Auflösung während der kostenlosen Testphase ausgesprochen beginnt die erste Beitragsbuchung gem. Punkt 5.

Der jeweilige Leistungsumfang eines optionalen ADD-ONs, sowie die Dauer der kostenlosen Testphasen werden auf den Angeboten, Belegen und Vereinbarungen, sowie den Aushängen kommuniziert.

2.3 Kündigung: Das gesamte Vertragsverhältnis oder auch einzelne ADD-ONs sind von beiden Vertragsparteien jederzeit zum Monatsende des Folgemonats kündbar. Die Kündigung kann jederzeit durch die technisch zur Verfügung gestellten Systeme oder in Textform erfolgen.

2.4 Gebuchte Prämien, Geschenke und Provisionen, welche vom Club dem Mitglied gutgebucht werden, werden bei Storno/Rücktritt/Kündigung nicht zur Auszahlung gebracht. Diese können im Club verbraucht werden.

2.5 Sonderbestimmungen für Online-Verträge inklusive Add-ONs mit Verbrauchern:

2.5.1. Der Fitnessvertrag kann auch über die Website von MYGYM abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird der Fitnessvertrag verbindlich abgeschlossen. Der Verbraucher erhält eine E-Mail mit dem Vertrag inklusive seiner vorab gewählten Konditionen auf die von ihm bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Dieses E-Mail enthält weiters einen Link, mit dem die persönlichen Daten bestätigt werden und der Online-Account aktiviert wird.

2.5.2. Verbraucher können Online-Verträge binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher, MYGYM mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist nachweislich abzusenden. Für den Widerruf kann das am Ende dieser AGB angefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.

2.5.3. Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, zahlt MYGYM sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und binnen angemessener Frist zurück. Für diese Rückzahlung verwendet MYGYM die vom Verbraucher bei Vertragsabschluss bekannt gegeben Bankverbindung; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

2.5.4. Wenn der Verbraucher eine Leistung während der Rücktrittsfrist in Anspruch nimmt, hat er einen angemessenen Betrag für die Nutzung zu bezahlen. Dieser ergibt sich aus dem Preis des jeweiligen aktuellen Einzeleintritts des benützten Clubs, ist jedoch mit dem im ursprünglichen Vertrag vereinbarten monatlichen Entgelt beschränkt. Ausgenommen hiervon ist, die bei erstmaliger Anmeldung, einmalige kostenlose Testphase.

3. Betriebsunterbrechung

3.1 Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Clubs sind gänzliche Betriebsunterbrechungen möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind rechtzeitig vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.

3.2 Für länger dauernde Betriebsunterbrechungen besteht für das Mitglied die Möglichkeit, auf einen anderen, vorab vom Club bekanntgegebenen Standort, auszuweichen.

4. Vorzeitige Vertragsauflösung

4.1 MYGYM kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit vorzeitig auflösen. Wichtige Gründe sind insbesondere: Zahlungsverzug trotz erfolgter Mahnung und Nachfrist von zumindest 14 Tagen; Begehung einer strafbaren Handlung durch das Mitglied im Studio; Schuldhafte Verursachung von Personen und/oder Sachschäden im Studio; Unsittliches oder grob anstößiges Verhalten, sowie groben oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung oder das Booklet, unberechtigte Missachtung von Weisungen des Studiopersonals. Besitz, Konsum oder Anbieten verbotener Stoffe gemäß Punkt 10.5. und 10.6., selbstständige gewerbliche Tätigkeit gemäß Punkt 12, sowie Weitergabe der Clubkarte, oder anderweitigen Maßnahmen, um unbefugten Personen Zutritt zum Club zu verschaffen oder ADD-ON Leistungen selbst zu erschleichen oder anderen nicht Berechtigten verfügbar zu machen.

5. Beiträge

5.1 Das Mitglied hat folgende Zahlungen zu leisten:

5.1.1 Eine Einmalzahlung für das „Startpaket“ wird mit der ersten Trainingsgebühr zur Zahlung fällig.

5.1.2 Die monatliche Trainingsgebühr ist erstmalig wie folgt zur Zahlung fällig: Wurde eine kostenlose Testphase vereinbart (pro Person nur einmal möglich), so ist der Zahlungsbeginn am Tag nach dem Ende der Testphase. Wurde keine kostenlose Testphase vereinbart, ist der Zahlungsbeginn der Tag des Vertragsabschlusses. Der erste Trainingsmonat wird anteilig nach Tagen berechnet. In den Folgemonaten erfolgt die Zahlung zum Ersten eines jeden Monats.

5.1.3 erweiterte Trainingsleistungen: Die jährliche Zahlung „erweiterte Trainingsleistung“ ist erstmals nach 6 Monaten ab Vertragsbeginn fällig, in der Folge jeweils nach einem weiteren Jahr Vertragslaufzeit.

5.2 Bei einem erfolglosen Einzugsversuch des Mitgliedsbeitrages, bei Mitgliedern, welche eine monatliche Zahlung des Mitgliedsbeitrages mittels SEPA-Lastschrift gewählt haben, werden die von Seiten der Bank des Mitglieds als auch jene des Clubs verlangten Rückläuferspesen an das Mitglied weiterverrechnet. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr verrechnet.

5.3 Das Mitglied hat im Falle des Zahlungsverzuges gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. zu leisten, sowie eine Mahngebühr zu bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges wird ein Inkassobüro und/oder ein Rechtsanwalt mit der Einbringung betraut. Die vom Mitglied verschuldeten, hierfür anfallenden Kosten, sind vom Mitglied zu tragen.

5.4 Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der monatlichen Beitragszahlungen vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Nachfolgeindex. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsbeginns errechnete Indexzahl. Die Wertsicherungsanpassung erfolgt jeweils zu Jahresbeginn und zwar durch Vergleich der Bezugsgröße mit der für Jänner des laufenden Jahres verlautbarten Indexzahl. Die neue, nach Durchführung der jährlichen Wertsicherungsanpassung vorliegende Indexzahl stellt wiederum die Bezugsgröße für die weiteren jährlichen Änderungen dar.

6. Stilllegung

6.1 Weist das Mitglied nach, dass es aus Krankheitsgründen, Verletzungen etc. mindestens 4 Wochen an der Inanspruchnahme der Leistungen des Studios gehindert ist, kann die Mitgliedschaft für die Dauer der Verhinderung bis zu maximal 6 Monate beitragsfrei stillgelegt werden. Stilllegungen sind maximal bis zum ersten des laufenden Monats rückwirkend möglich.

Optionale Add-ONs werden bei einer Stilllegung der Mitgliedschaft automatisch für diese Dauer entsprechend mit pausiert.

6.2 Bei einer gesundheitsbedingten Verhinderung von über 6 Monaten steht dem Mitglied die Möglichkeiten einer vorzeitigen Vertragsauflösung offen.

7. Aufklärung

7.1 Das Mitglied versichert für das Training geeignet zu sein. Das Mitglied wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter von MYGYM weder einschätzen noch überprüfen können, ob das Mitglied medizinisch für das Training geeignet ist. Dem Mitglied wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme des Trainings einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Es ist den Sicherheitsanweisungen des Personals und der Trainer stets Folge zu leisten.

7.2 Das Mitglied wurde von MYGYM darüber aufgeklärt, dass im monatlichen Beitrag keine individuelle Trainingseinweisung oder Betreuung enthalten ist und das Mitglied eigenständig an den Geräten trainiert bzw. die Bedienung dieser Geräte bekannt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss vom Mitglied ein zusätzliches Einweisungstraining gebucht werden.

7.3 Das Mitglied hat eine ausführliche Einweisung über folgende Sicherheitsmaßnahmen erhalten: Vorhandene Fluchtwege, Standort Erste-Hilfe-Koffer, Standort Defibrillator, Standort Notrufnummern, Verhalten im Notfall oder bei einem Unfall zum In-Gang-Setzen der Rettungskette, wenn keine Betreuungsperson anwesend ist.

8. Haftungsausschluss

8.1 MYGYM haftet für Schäden an von Mitgliedern eingebrachten Gegenständen nur dann, wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln bzw. Unterlassen von Mitarbeitern des Studios oder sonstigen Personen, die MYGYM zuzurechnen sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls sind solche Schäden MYGYM unverzüglich anzuzeigen.

8.2 Eine Haftung für die Verwendung der Sportgeräte kommt nicht in Betracht. Das Mitglied wurde auf die Einweisungsmöglichkeiten hingewiesen.

8.3 Die zur Verfügung gestellten Spinde dürfen ausschließlich während der Trainingszeit im Club verwendet werden. Am Ende des Tages werden alle noch versperrten Spinde vom Clubpersonal geöffnet.

8.4 Das Mitglied ist für die ordnungsgemäße Verwahrung der in den Club mitgebrachten Sachen selbst verantwortlich. Das Mitglied verpflichtet sich daher seine persönlichen Sachen im Club nicht unbeaufsichtigt zu lassen oder in den Garderobekästen zu versperren. Die Garderobenkästen sind keine Wertschließfächer und es wird für Geldbeträge oder Wertgegenstände nicht gehaftet.

8.5 Fundsachen und zurückgebliebene Gegenstände in den Spinden oder im Club werden nach spätestens 4 Wochen entsorgt. Verlorengegangene Gegenstände können nicht ersetzt werden.

9. Hausordnung / Club-Booklet

Das Mitglied verpflichtet sich, die geltende Hausordnung und die Regelungen im Booklet einzuhalten. Eine Abschrift der Hausordnung ist dem Vertrag beigelegt, sowie im Club offen schriftlich verlautbart. Das Booklet wird dem Mitglied zum Trainingsstart übergeben.

10. Zutritt zum Studio

10.1 Der Zutritt zum Studio ist nur während den kommunizierten Öffnungszeiten und nur mit der MYGYM Clubkarte oder einem sonstigen zur Verfügung gestellten Zutrittsmedium möglich. Bei Verlust des MYGYM Transponders muss dieser auf Kosten des Mitglieds für EUR 10,- ersetzt werden.

10.2 Der Zutritt mit oder von Kindern unter 14 Jahren ist in allen Clubs ausnahmslos verboten.

10.3 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich. Das Studio wird auch während der unbetreuten Trainingszeiten nur zu bestimmungsgemäßen Zwecken benutzt und ausschließlich im Zustand vollumfänglicher Urteilsfähigkeit sowie in guter körperlicher Verfassung betreten.

10.4 Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.

10.5 Der Konsum, die Mitnahme, das Anbieten, das Verschaffen oder sonstiges Überlassen von Spirituosen, Zigaretten, Dopingmitteln oder sonstigen verbotenen Stoffen ist im Club verboten, dies gilt auch für das Einbringen von Waffen, explosiven Stoffen etc

10.6 Dieses Studio ist Kooperationspartner der NADA Austria und bekennt sich zum sauberen und gesunden Sport. Der Besitz, die Anwendung oder die Weitergabe von verbotenen Substanzen oder Methoden, ohne medizinischer Notwendigkeit ist in diesem Studio verboten. Sollten dem Studio Umstände bekannt werden, wonach Mitglieder gegen dieses Verbot verstoßen, hat dies die unmittelbare Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge.

11. Datenschutz

Wir versichern Ihnen, dass alle personenbezogenen Daten vertraulich behandelt werden und wir uns bei der Verarbeitung und Nutzung von Daten an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Der Datenschutzerklärung wurde durch eine gesonderte Bestätigung zugestimmt. Diese hängt weiters in jedem Club aus und befindet sich auf der Homepage unter www.mygym.at/datenschutz.

Änderungen der Anschrift, E-Mailadresse oder anderen relevanten Daten, sind MYGYM bekannt zu geben.

12. Selbstständige gewerbliche Tätigkeiten

Jede selbständige gewerbliche Tätigkeit im Club (z.B. als Fitnesstrainer) ohne diesbezügliche vertragliche Vereinbarung mit MYGYM ist untersagt.

13. Sonstiges

13.1 Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung. Anweisungen des Personals, Sicherheitshinweise, Hausordnung usw. sind nur in deutscher Sprache verfasst bzw. verfügbar. Um die Sicherheit des Angebotes und Trainings zu gewährleisten, müssen die Anweisungen und Regeln verstanden werden.

13.2 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

13.3 Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind, sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen bzw. Klauseln dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen oder unwirksamen Klauseln bzw. Bestimmungen sind jedoch durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen.

13.5 MYGYM ist zu Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Die Änderungen werden dem Kunden durch ein individuell adressiertes Schreiben oder elektronisch mitgeteilt (Änderungserklärung). In diesem Schreiben sind die Änderungen nachvollziehbar wiederzugeben. Gleichzeitig ist der Kunde darauf hinzuweisen, dass er berechtigt ist, die Kündigung des Vertrags binnen vier Wochen ab Zustellung zu erklären. Sofern der Kunde den Vertrag nicht binnen der Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungserklärung kündigt, werden nach Ablauf dieser Frist die Änderungen zu dem von MYGYM mitgeteilten Zeitpunkt für die bestehenden Verträge wirksam.

Muster-Widerrufsformular (nur für Verbraucher)
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück: AN: [Fratoni GmbH, MYGYM Lungau, Wöltingerstraße 9 5580 Tamsweg) e-mail: [tamsweg@mygym.at] Tel: [0676 6566562r]

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am ()/erhalten am ():
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum

(*) Unzutreffendes streichen


MYGYM Hausordnung

  1. Das Training erfolgt in Eigenverantwortung.
  2. Alle Einrichtungen und Geräte sind sorgsam zu behandeln und nach der Verwendung zu reinigen.
  3. Den Anweisungen des Studiopersonals ist Folge zu leisten.
  4. Begegne sowohl den anderen Mitgliedern als auch den Mitarbeitern im MYGYM mit Respekt.
  5. Die Weitergabe Deiner Membercard an Dritte ist nicht gestattet.
  6. Zum Training trägst Du angemessene Trainingskleidung (Männer in T-Shirts) und feste, saubere Turnschuhe.
  7. Beim Training am Gerät und auf der Matte ist immer ein Handtuch unterzulegen.
  8. Die Ausdauergeräte sind nach dem Training zu reinigen und desinfizieren.
  9. Alle Hanteln und Scheiben sind nach Gebrauch wieder in die dafür vorgesehenen Ständer zu legen.
  10. Langhantelstangen sind immer in abgeräumtem Zustand zu verlassen.
  11. Lautstarkes Trainieren ist untersagt.
  12. In den Satzpausen sind Geräte zum Training freizugeben.
  13. Auf der Trainingsfläche dürfen nur geschlossene Trinkgefäße (keine Glasflaschen) verwendet werden.
  14. Für besseren Grip bei Langhantelstangen darf nur flüssiges Magneisum (oder vergleichbares; kein Pulver) verwendet werden.
  15. Achte bitte darauf, im Nassbereich Badeschuhe zu tragen.
  16. Das Rasieren oder Haare färben in den Umkleidebereichen/Duschen ist nicht gestattet.
  17. Nach dem Trainingsbesuch denke unbedingt daran, Deinen Schrank zu leeren.
  18. Wir bitten Dich, nicht auf der Trainingsfläche zu telefonieren. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nur in den Umkleidekabinen gestattet.
  19. Für den Verlust oder die Beschädigung Deiner Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung.
  20. Mutwillige Verunreinigungen oder Sachbeschädigungen im MYGYM, werden auf Kosten desjenigen behoben, der sie verursacht hat.
  21. Training mit Personaltrainern ist nur zulässig, wenn diese eine Vereinbarung mit MYGYM getroffen haben.
  22. Das Rauchen ist im gesamten MYGYM nicht erlaubt.

Die Hausordnung ist Teil Deiner Mitgliedschaftsvereinbarung.

Stand: März 2023